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Was KI in der Kanzlei wirklich kostet

Der Preis pro Nutzer ist der kleinste Posten. Teurer sind Infrastruktur, Anbindung, laufender Betrieb und die Zeit für die Kontrolle der Ergebnisse.

Wer nach dem Preis von KI in der Kanzlei fragt, bekommt meist einen Betrag pro Nutzer und Monat genannt. Der ist selten falsch und selten vollständig. Die Modellnutzung selbst ist der kleinste und der am besten vorhersehbare Posten. Teuer wird alles, was daneben steht.

Was die Nutzung selbst kostet

Abgerechnet wird auf einem von zwei Wegen. Bei nutzungsabhängiger Abrechnung zahlt die Kanzlei für den verarbeiteten Text, also pro Anfrage und Antwort. Dieser Posten schwankt mit dem Arbeitsanfall und bleibt bei typischen Kanzleiaufgaben überschaubar, weil ein Aktenkopf, eine Fristenprüfung oder die Zuordnung eingehender Post kurze Vorgänge sind.

Bei Lizenzmodellen zahlt die Kanzlei pro Kopf und Monat, unabhängig davon, wie viel gearbeitet wird. Das macht die Rechnung planbar und den Einkauf tendenziell teurer, denn bezahlt werden auch die Personen, die das Werkzeug kaum anfassen. Welcher Weg günstiger ist, entscheidet sich nicht am Listenpreis, sondern daran, wie ungleich die Nutzung in einer Kanzlei verteilt ist.

Infrastruktur kostet auch, wenn niemand sie nutzt

Der zweite Block fällt an, bevor die erste Anfrage läuft, und läuft weiter, wenn keine mehr kommt. Dazu gehören private Netzwerkpfade, Protokollspeicher, eigene Verschlüsselungsschlüssel und Testumgebungen.

Ein Beispiel aus einem Kanzlei-Setup auf AWS (Amazon Web Services, die Cloud-Plattform von Amazon): Für den Modellzugriff waren dort 15 private Netzwerkzugänge eingerichtet (VPC-Endpoints über PrivateLink, Region Frankfurt). Sie kosteten rund 104 US-Dollar im Monat allein an Bereitstellungsgebühr, unabhängig davon, ob eine einzige Anfrage lief. Sie wurden wieder abgebaut, weil der Nutzen die Grundgebühr in diesem Zuschnitt nicht trug.

Das ist der typische Fall. Nicht die Anfragen sind teuer, sondern die dauerhaft vorgehaltene Infrastruktur, die einmal eingerichtet und danach nicht mehr angesehen wird.

Einrichtung, Anbindung und der laufende Betrieb

Der dritte Block ist die Einrichtung samt Anbindung an die Bestandssysteme. Ein Modell, das die Kanzleisoftware, das Dokumentenmanagement und das Postfach nicht erreicht, verlagert Arbeit ins Kopieren und Einfügen. Die Anbindung ist der Teil, der Zeit kostet, und zwar unabhängig davon, ob die Kanzlei sie einkauft oder selbst erbringt.

Der vierte Block ist der Betrieb: Aktualisierung, Rechteverwaltung bei Personalwechsel, Auswertung der Protokolle, Einweisung neuer Kolleg*innen. Dieser Block endet nie, und deshalb lassen Kalkulationen ihn am häufigsten aus. Was im ersten Angebot als einmalige Einrichtung erscheint, ist im zweiten Jahr eine wiederkehrende Position.

Der Posten, der in keiner Kalkulation steht

Eine KI-Ausgabe, die geprüft werden muss, verschiebt Arbeit, sie beseitigt sie nicht. Wer den Nutzen rechnet, muss den Prüfaufwand gegenrechnen, und der ist bei juristischen Ergebnissen selten klein. Ein Text, der gründlich aussieht und an einer Stelle nicht stimmt, kostet mehr Prüfzeit als ein erkennbar unbrauchbarer. Warum gerade die plausible Ausgabe die teure ist, ist ein eigenes Thema.

Für die Kalkulation folgt daraus eine einfache Rechenregel: Der Gewinn ist die eingesparte Bearbeitungszeit abzüglich der Prüfzeit. Aufgaben, bei denen die Prüfung fast so lange dauert wie die Bearbeitung selbst, tragen sich nicht, auch wenn das Ergebnis beim ersten Lesen beeindruckt.

Woran sich vorher erkennen lässt, ob es sich rechnet

Nicht am Werkzeug, sondern an der Aufgabe. Tragfähig ist eine Aufgabe, die häufig anfällt, klar umrissen ist und heute nicht abgerechnet wird. Häufig, weil sich der Einrichtungsaufwand nur über Wiederholung amortisiert. Klar umrissen, weil sich sonst gar nicht feststellen lässt, ob das Ergebnis stimmt. Nicht abgerechnet, weil dort kein Umsatz wegfällt, wenn die Bearbeitung schneller wird. Genau deshalb liegt der Einstieg in der non-billable Arbeit und nicht beim Schriftsatz.

In dieselbe Rechnung gehört, wie das Kanzleiwissen zugänglich gemacht wird. Ein Verfahren, das für jede Frage mehrere Dokumente nacheinander liest, verursacht mehr Modellaufrufe als eines, das vorab ausgewählte Ausschnitte übergibt; dafür entfällt der Betrieb der Suchdatenbank. Diesen Zusammenhang behandelt der Beitrag zu RAG und agentischer Suche.

Bleibt der Punkt, der am wenigsten kostet und am meisten spart. Kostenalarme gehören eingerichtet, bevor der erste Zugang steht, nicht nachdem die erste überraschende Rechnung eingegangen ist. Ein Schwellenwert pro Monat und eine benannte Person, die einer Warnung nachgeht, reichen dafür. Derselbe Handgriff gehört ohnehin zur Härtung eines Kanzlei-AWS-Kontos, dort aus Sicherheitsgründen. Für die Kosten gilt er aus demselben Grund: Von einer Fehlentwicklung erfährt man am billigsten, solange sie noch klein ist.

Die Inhalte dieses Blogs wurden teilweise mit Unterstützung von KI erstellt.

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