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Der KI-Einstieg gehört in die non-billable Arbeit

Warum der KI-Einstieg in Kanzleien zu Ablage, Fristen und KYC gehört statt zum Schriftsatz — und wie legal-ops-germany das umsetzt.

Die naheliegende Frage beim KI-Einsatz in einer Kanzlei lautet: Kann das Modell den Schriftsatz schreiben? Sie ist naheliegend, aber sie führt an der Stelle vorbei, an der zuerst etwas zu holen ist.

Der Aufwand liegt selten dort, wo die Rechnung entsteht

Der Arbeitstag einer Kanzlei besteht zu einem erheblichen Teil aus Tätigkeiten, die niemand abrechnet und die trotzdem jemand machen muss: Post sichten und der richtigen Akte zuordnen, Fristen berechnen und eintragen, Mandate auf Interessenkollisionen und geldwäscherechtliche Risiken prüfen, Termine koordinieren, Zeiten rekonstruieren, offene Posten nachhalten.

Diese Arbeit hat drei Eigenschaften, die sie zum besseren Einstiegspunkt machen als das juristische Kerngeschäft. Sie ist regelbasiert, ihre Ergebnisse sind überprüfbar, und ein Fehler fällt beim Gegenlesen auf, statt sich in einer Argumentationskette zu verstecken. Genau umgekehrt verhält es sich bei der rechtlichen Bewertung, deren Qualität gerade nicht am Ergebnis allein ablesbar ist.

Aus dieser Beobachtung ist ein Projekt entstanden, an dem ich seit einiger Zeit arbeite: legal-ops-germany, eine offene Bibliothek von Werkzeugen für die non-billable Arbeit deutscher Kanzleien. Der Zuschnitt auf den deutschen Markt ist dabei kein Detail, sondern der Punkt: Fristenlogik, Vergütungsrecht und geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten lassen sich nicht aus einem anderen Rechtsraum übersetzen.

Rechnen statt raten

Wo diese Arbeit läuft, ist keine Nebenfrage: Sie setzt ein gehärtetes AWS-Konto und ein verriegeltes EU-Hosting voraus.

Der wichtigste Konstruktionsgrundsatz betrifft Zahlen. Überall dort, wo es um Fristen, Beträge oder Gebühren geht, rechnet nicht das Sprachmodell, sondern ein deterministischer Programmteil. Das Modell versteht die Aufgabe, ordnet die Angaben zu und formuliert das Ergebnis. Die Berechnung selbst läuft über Code, der bei identischer Eingabe immer identisch ausgibt und den Rechenweg vollständig offenlegt.

Der Unterschied ist praktisch, nicht ideologisch. Ein Sprachmodell erzeugt die statistisch plausibelste Fortsetzung. Bei einer Fristberechnung nach §§ 186 ff. BGB ist die plausibelste Fortsetzung meistens richtig, und “meistens” ist bei Fristen die falsche Kategorie. Ein Rechenweg, der Fristbeginn, Fristende und die Verschiebung wegen Wochenende oder Feiertag im jeweiligen Bundesland einzeln ausweist, lässt sich in dreißig Sekunden gegenprüfen. Eine Zahl ohne Rechenweg lässt sich nur glauben.

Dasselbe gilt für Vergütungsberechnungen und für die Frage, welcher Betrag aus welchem Dokument stammt. Wo ein Wert im Ausgangsdokument nicht wörtlich belegt ist, soll er auch nicht im Ergebnis stehen.

Human-in-the-loop ist eine Darstellungsfrage

Dass am Ende ein Mensch entscheidet, sagen alle. Interessant wird es bei der Frage, ob die Darstellung des Ergebnisses diese Entscheidung überhaupt ermöglicht.

Ein Vorschlag, der als fertiges Resultat auftritt, wird durchgewinkt. Ein Vorschlag, der seine Eingangsdaten, seinen Rechenweg und seine Unsicherheiten mit ausliefert, wird geprüft. Deshalb liefern die Werkzeuge Zwischenschritte, Fundstellen und ausdrücklich auch Lücken mit aus: welche Pflichtangabe im Dokument gefehlt hat, welcher Treffer nur ein möglicher Treffer ist, welche Annahme getroffen wurde. Die Freigabe ist dann eine echte Entscheidung und keine Formalie.

Die berufsrechtliche Verantwortung bleibt ohnehin unverändert bei den Berufsträger*innen. Ein Werkzeug kann diese Verantwortung nicht übernehmen, aber es kann die Grundlage liefern, auf der sie sich vernünftig ausüben lässt.

Ohne Netz

Die Werkzeuge arbeiten ohne Web-Zugriff. Kein Crawler, keine Suche, keine Anreicherung aus externen Quellen zur Laufzeit. Das ist zum einen eine Konsequenz aus dem Berufsrecht, weil ein Teil der Kanzleien aus guten Gründen keinen direkten Webzugang in der Arbeitsumgebung zulässt. Zum anderen ist es eine Frage der Nachvollziehbarkeit: Ein Ergebnis, das von einer heute erreichbaren und morgen veränderten externen Seite abhängt, ist nicht reproduzierbar. Sanktionslisten und ähnliche Datenbestände werden deshalb als lokale Dateien geführt und bewusst aktualisiert, nicht im Hintergrund nachgeladen.

Offen, weil Prüfbarkeit den Unterschied macht

Das Projekt ist Open Source, und das aus einem sachlichen Grund. Wer einem Werkzeug eine Fristberechnung anvertraut, sollte nachlesen können, wie es rechnet. Bei geschlossener Software bleibt nur das Vertrauen in eine Zusage, bei offenem Code steht der Rechenweg im Repository.

Es ist ausdrücklich ein Work in Progress, und Kritik ist der eigentliche Nutzen einer Veröffentlichung. Am meisten hilft dabei die konkrete Beobachtung aus dem Kanzleialltag: welche nicht-juristische Arbeit tatsächlich den größten Aufwand verursacht. Diese Frage lässt sich von außen nicht erraten.

StrategieOpen Source