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Häufige Fragen aus Kanzleien.

Berufsrecht, Kosten, Dauer, Datenresidenz: die Fragen, die uns Kanzleien vor der KI-Einführung am häufigsten stellen.

Darf ich als Anwalt KI mit Mandatsdaten nutzen?

Das hängt vom eingesetzten Dienst und von der konkreten Ausgestaltung ab. Entscheidend sind unter anderem die Verpflichtung des Anbieters auf die Verschwiegenheit (§ 203 StGB, § 43e BRAO), ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und die Frage, ob Ihre Eingaben zum Training verwendet werden. Wir richten die Umgebung so ein, dass diese Punkte dokumentiert und nachprüfbar sind. Die berufsrechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen.

Mehr dazu: § 43e BRAO: Checkliste für den Cloud-Vertrag

Ist die Nutzung von ChatGPT mit § 203 StGB vereinbar?

Hier ist zwischen Consumer-Diensten und Unternehmens-Setups zu unterscheiden. Frei zugängliche Endkunden-Angebote sind in der Regel weder auf die Verschwiegenheit verpflichtet noch mit einem Auftragsverarbeitungsvertrag hinterlegt. Unternehmens- und Cloud-Setups (etwa über AWS Bedrock, den Sprachmodell-Dienst der Cloud-Plattform Amazon Web Services) lassen sich dagegen mit Auftragsverarbeitung, Verpflichtungserklärung für Berufsgeheimnisträger und Protokollierung betreiben. Welcher Weg für Ihre Kanzlei passt, klären wir vor dem ersten Einsatz.

Mehr dazu: EU-Hosting erzwingen, nicht auswählen

Was kostet die KI-Einführung in einer Kanzlei?

Das hängt vom Umfang ab: Ein Starter-Paket mit eigenem AWS-Konto ist ein deutlich kleinerer Baustein als der Aufbau einer Wissensdatenbank über den gesamten Aktenbestand. Wir arbeiten in vier abgegrenzten Bausteinen, die sich einzeln oder nacheinander beauftragen lassen. Den Rahmen für Ihre Kanzlei klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Mehr dazu: Der KI-Einstieg gehört in die non-billable Arbeit

Wie lange dauert die KI-Einführung in einer Kanzlei?

Typisch sind ein bis zwei Wochen für das Starter-Paket, zwei bis vier Wochen für die Kontext-Ebene und vier bis sechs Wochen für KI-Agenten (Programme, die mehrere Arbeitsschritte selbstständig ausführen) oder die Wissensdatenbank. Ausschlaggebend sind vor allem die Verfügbarkeit Ihrer Daten und die Abstimmungswege in der Kanzlei. Wir beginnen bewusst mit einem kleinen, abgeschlossenen Baustein.

Bleiben Mandatsdaten bei KI über AWS Bedrock in der EU?

Ihre Daten liegen in Frankfurt. Der Modellaufruf selbst kann bei EU-weiten Inferenzprofilen (Verteilung der Anfragen über mehrere EU-Rechenzentrumsregionen, damit Kapazität und Antwortzeit stimmen) in einer anderen europäischen Region stattfinden. Die EU verlässt er nicht, aber für die berufsrechtliche Bewertung kann der Unterschied zählen, deshalb sagen wir ihn vorher. Welche Modelle in welcher Region verfügbar sind, legen wir vor der Einführung fest und dokumentieren es.

Mehr dazu: EU-Hosting erzwingen, nicht auswählen

Braucht eine Kanzlei für den KI-Einsatz eine eigene IT-Abteilung?

Nein. Wir richten Konto, Zugänge und Arbeitsoberfläche ein und übergeben eine dokumentierte Konfiguration. Für den laufenden Betrieb genügt in kleineren Einheiten eine Ansprechperson in der Kanzlei; auf Wunsch begleiten wir Pflege und Weiterentwicklung.

Mehr dazu: Sicherheitsgrundlagen für ein Kanzlei-AWS-Konto

Darf unsere Kanzlei ChatGPT oder Claude nutzen?

Die Frage ist so gestellt zu grob: Berufsrechtlich entscheidet nicht das Modell, sondern der Zugangsweg. Dasselbe Modell kann über eine Chat-Oberfläche für Mandantendaten unzulässig sein und über ein Cloud-Deployment im eigenen Konto tragfähig, wenn Verschwiegenheitsverpflichtung, Auftragsverarbeitung und der Verarbeitungsort geklärt sind. Wir gehen das mit Ihnen für Ihre Kanzlei durch, die berufsrechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen.

Mehr dazu: Nicht das Modell entscheidet, sondern der Zugangsweg

Reicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für die Nutzung von KI?

Nein, jedenfalls nicht allein. Der AVV nach Art. 28 DSGVO erfüllt das Datenschutzrecht, die anwaltliche Verschwiegenheit ist ein getrenntes Regime mit eigenen Anforderungen, vor allem § 43e BRAO. Ein Anbieter kann das eine vollständig bedienen, ohne das andere zu berühren. Deshalb prüfen wir beides getrennt.

Mehr dazu: Warum ein AVV für Kanzleien nicht genügt

Braucht eine Kanzlei eine KI-Nutzungsrichtlinie?

Ja, und sie sollte kurz und konkret sein. Sie beantwortet vier Fragen: Welche Systeme sind freigegeben, welche Daten dürfen hinein, wer prüft die Ausgabe, und was passiert bei einem Fehler. Ohne eine solche Regelung entsteht Schatten-KI, also Werkzeuge, die niemand freigegeben oder dokumentiert hat. Ein Verbot allein verlagert die Nutzung nur, es beendet sie nicht.

Mehr dazu: Die KI-Nutzungsrichtlinie einer Kanzlei: was hineingehört