Sicherheitsgrundlagen für ein Kanzlei-AWS-Konto
FIDO2, MFA, stillgelegter Root-User, PrivateLink, eigene KMS-Schlüssel, Kostenalarme: sechs Härtungsschritte vor dem ersten Mandantendokument.
Ein kleiner Stick am Schlüsselbund rettet kein Leben, aber möglicherweise ein Kanzleikonto. Ein FIDO2-Sicherheitsschlüssel ist derzeit die belastbarste Form der Multi-Faktor-Authentifizierung: Er ist gegen Phishing und Man-in-the-Middle-Angriffe resistent, weil er das Gegenüber kryptografisch an die Domain bindet und sich von einer täuschend echten Anmeldeseite schlicht nicht überreden lässt. In der Handhabung ist er nicht komplizierter, als einen Stick einzustecken. Gelegentlich ist er unbequem, etwa wenn er im anderen Mantel steckt. Für den Root-User eines AWS-Kontos ist er trotzdem die richtige Wahl.
Warum ausgerechnet der Root-User
Der Root-User ist der Zugang, der bei der Kontoeröffnung entsteht und uneingeschränkte Rechte hat. Er lässt sich nicht durch eine Berechtigungsrichtlinie einhegen, denn er steht über der Rechtevergabe. Wer ihn übernimmt, übernimmt alles: Daten, Konfiguration, Protokolle und die Möglichkeit, die eigenen Spuren zu beseitigen.
Deshalb steht am Anfang jeder Kanzleiumgebung ein einfacher Grundsatz: Der Root-User bekommt den stärksten verfügbaren zweiten Faktor und wird nach der Ersteinrichtung stillgelegt. Danach läuft die gesamte Arbeit über personengebundene Einzelzugänge, ohne dauerhafte Zugangsschlüssel. Personengebunden heißt, dass jede Aktion einem Menschen zugeordnet werden kann, was für die spätere Nachweisführung mindestens so wichtig ist wie für die Sicherheit selbst.
Die Grundlagen, ohne die der Rest nicht trägt
Sechs Maßnahmen bilden die Basis, auf der alles Weitere aufsetzt.
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Lange Passwörter und rotierende Schlüssel. Passwörter ab etwa 32 Zeichen aus einem Passwortmanager, API-Schlüssel in festen Abständen ausgetauscht. Ein Schlüssel, der nie gewechselt wird, ist ein Schlüssel, dessen Kompromittierung niemand jemals bemerkt.
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MFA für alle Zugänge, nicht nur für den Root-User. Ein einzelner Zugang ohne zweiten Faktor macht die Absicherung aller anderen weitgehend wirkungslos, weil Angreifer sich den schwächsten Punkt aussuchen dürfen.
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Keine Dauerzugangsschlüssel im Alltag. Zugriff über zeitlich befristete Anmeldungen statt über Schlüsselpaare, die in einer Konfigurationsdatei auf einem Laptop liegen und dort auch nach einem Gerätewechsel gültig bleiben.
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VPC-Endpoints statt NAT-Gateway. Mit PrivateLink erreichen die Anfragen den KI-Dienst innerhalb des AWS-Netzes, ohne das öffentliche Internet zu berühren. Das verkleinert die Angriffsfläche und macht zugleich die Frage, welchen Weg ein Mandantengeheimnis nimmt, überhaupt erst beantwortbar. Ein Hinweis aus der Praxis: Diese Endpunkte kosten laufend Geld, auch ungenutzt. Sie gehören deshalb in die Infrastrukturbeschreibung und in die regelmäßige Durchsicht, sonst zahlt die Kanzlei für einen Pfad, den niemand mehr nutzt.
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Eigene Schlüssel für die Verschlüsselung. Mit selbst angelegten KMS-Schlüsseln bleibt die Kontrolle über die Verschlüsselung im eigenen Konto, einschließlich der Nachvollziehbarkeit, wer sie wofür verwendet hat.
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Budget- und Kostenwarnungen. Der scheinbar banalste Punkt ist zugleich das beste Frühwarnsystem. Gestohlene Zugangsdaten werden in aller Regel nicht dazu benutzt, Akten zu lesen, sondern dazu, Rechenleistung zu verbrauchen. Ein plötzlicher Kostenanstieg ist deshalb häufig das erste sichtbare Zeichen eines Zugriffs, oft deutlich früher als jede inhaltliche Auffälligkeit. Ein Kostenalarm ist damit kein kaufmännisches, sondern ein sicherheitstechnisches Instrument.
Der unangenehme Teil: das Nachhalten
Alle sechs Punkte teilen eine Schwäche. Sie sind einmal eingerichtet und danach unsichtbar, und unsichtbare Maßnahmen verfallen. Ein zweiter Faktor wird für einen neuen Zugang “vorübergehend” ausgelassen. Ein Schlüssel wird für eine Auswertung erzeugt und nie wieder gelöscht. Eine Kostenwarnung schlägt an, jemand quittiert sie, niemand geht der Ursache nach.
Deshalb gehört zu jeder dieser Maßnahmen ein Termin und eine zuständige Person, denn der Zustand eines Kontos ohne regelmäßige Durchsicht ist nur eine Vermutung. Eine kurze, feste Runde in überschaubarem Abstand reicht dafür in einer kleinen Kanzlei aus: Wer hat Zugang, welche Schlüssel existieren, welche Warnung ist seit dem letzten Mal aufgelaufen. Das ist derselbe Gedanke wie bei der Fristenkontrolle, nur auf die Infrastruktur angewandt — dieselbe Sorte wiederkehrender Arbeit, die sich als non-billable Einstieg eignet.
Was diese Liste nicht ist
Sie ist nicht abschließend. Sie ist die Grundlage, auf der die eigentlich berufsrechtlich interessante Schicht erst aufsetzt: die kanzleiweite Durchsetzung des EU-Hostings, die Protokollierung der Modellaufrufe ohne Mitschrift der Inhalte und das Vertragswerk mit dem Anbieter nach § 43e BRAO.
Auffällig ist, wie unspektakulär die Einzelmaßnahmen sind. Kein Punkt dieser Liste verlangt Spezialwissen, mehrere sind an einem Nachmittag erledigt. Der Unterschied zwischen einer gehärteten und einer ungehärteten Kanzleiumgebung entsteht nicht durch Raffinesse, sondern durch die Entscheidung, diese Schritte vor dem ersten produktiven Einsatz zu gehen statt nach dem ersten Vorfall.
Der praktische Rat, den ich Kanzleien dazu gebe, ist deshalb schlicht: Die Härtung gehört in die Einrichtung, nicht in die Nachbesserung. Nachträglich einen Root-User stillzulegen, über den bereits drei Monate lang gearbeitet wurde, ist ungleich mühsamer als es beim ersten Mal richtig zu tun.