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Schatten-KI: Die Kanzlei nutzt längst KI, nur nicht die freigegebene

Warum in Kanzleien KI-Werkzeuge ohne Freigabe genutzt werden, worin das berufsrechtliche Risiko liegt und was besser wirkt als ein Verbot.

In den meisten Kanzleien ist die Frage nicht mehr, ob KI eingesetzt wird, sondern ob die Kanzleileitung weiß, welche. Schatten-KI meint die Werkzeuge, die niemand freigegeben, geprüft oder dokumentiert hat: den Browser-Tab neben dem Kanzleiprogramm, die App auf dem privaten Telefon, den kostenlosen Übersetzungsdienst für einen Vertragsauszug.

Wie verbreitet ist die Nutzung?

Wolters Kluwer hat für den Bericht „Future Ready Lawyer 2026“ vom 8. bis 25. August 2025 810 Jurist*innen befragt. 92 Prozent von ihnen gaben an, mindestens ein KI-Werkzeug im Arbeitsalltag zu nutzen. Die Befragung ist international angelegt und bildet nicht speziell den deutschen Kanzleimarkt ab. Sie taugt deshalb als Richtungsangabe, nicht als Kennzahl für die eigene Sozietät.

Die für eine Kanzleileitung wichtigere Zahl steht ohnehin in keiner Studie: Welcher Anteil dieser Nutzung läuft über einen Weg, den das Haus kennt und freigegeben hat? Wer diese Frage nicht beantworten kann, hat das Ergebnis bereits.

Zeitdruck schlägt Richtlinie

Schatten-KI entsteht selten aus Böswilligkeit. Sie entsteht, weil um 18 Uhr eine Passage kürzer und klarer werden soll und die erlaubte Möglichkeit dafür fehlt. Wer keinen freigegebenen Weg hat, eine Textpassage umformulieren zu lassen, nimmt den Weg, der im Browser ohnehin offen ist. Das ist keine Auflehnung, sondern die kürzeste Strecke zwischen Aufgabe und Feierabend.

Mit Hierarchie hat das wenig zu tun. Partnerinnen diktieren Vermerke in Apps, die niemand geprüft hat, genauso wie Referendarinnen einen Sachverhalt in ein Chatfenster kopieren. Gemeinsam ist beiden Fällen, dass eine bequeme erlaubte Alternative fehlt.

Warum die Unsichtbarkeit schwerer wiegt als der einzelne Prompt

Ein einzelner Textabschnitt in einem Consumer-Werkzeug ist ein überschaubarer Vorgang, solange jemand von ihm weiß. Der Schaden entsteht daraus, dass niemand von ihm weiß.

Ohne Protokollierung kann die Kanzlei drei Fragen nicht beantworten: Welche Daten haben das Haus verlassen, wohin sind sie gegangen und wann ist das geschehen? Kommt es zu einer Rückfrage der Mandantschaft, zu einer Anfrage der Kammer oder zu einem Datenschutzvorfall, fehlt die Grundlage für jede belastbare Auskunft. Wer den eigenen Datenabfluss nicht rekonstruieren kann, kann ihn auch nicht bewerten.

Berufsrechtlich ist das der Unterschied zwischen einem beherrschten und einem unbeherrschten Zustand. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO und der Straftatbestand des § 203 StGB gelten unabhängig davon, ob die Kanzlei einen Vorgang bemerkt hat. Wer die Verarbeitung kennt, kann sie begrenzen, steuern und im Zweifel erklären. Wer sie nicht kennt, hat keine dieser Möglichkeiten.

Ein Verbot verlagert die Nutzung, es beendet sie nicht

Die naheliegende Reaktion ist die Dienstanweisung: KI-Werkzeuge sind untersagt. In der Praxis wandert die Nutzung damit auf private Geräte. Dort sieht die Kanzlei gar nichts mehr, und sie verliert zugleich die Möglichkeit, wenigstens vorzugeben, welche Inhalte niemals in ein fremdes Werkzeug gehören.

Ein Verbot ohne Alternative beschreibt einen Wunsch, keinen Zustand. Es entlastet die Leitung außerdem nur scheinbar, denn die Verantwortung für die Mandatsdaten bleibt dort, wo sie vorher lag.

Was eine freigegebene Alternative leisten muss

Sie muss mindestens so bequem sein wie die verbotene. Das ist die harte Anforderung, an der interne Lösungen regelmäßig scheitern. Ein Zugang, der eine gesonderte Anmeldung, einen Antrag oder drei Klicks mehr verlangt als der offene Browser-Tab, wird umgangen, und zwar von denselben Personen, die die Richtlinie unterschrieben haben.

Dazu kommt die zweite Anforderung: Anfragen werden protokolliert, und der Verarbeitungsort steht fest. Beides zusammen macht aus einem unsichtbaren Vorgang einen prüfbaren. Die Kanzlei liest dann nicht jeden Prompt im Wortlaut, aber sie kann belegen, dass, wann und in welchem Umfang gearbeitet wurde und wo die Verarbeitung stattgefunden hat.

Ein solches Setup habe ich für den Kanzleikontext auf AWS Bedrock (dem Sprachmodell-Dienst der Cloud-Plattform Amazon Web Services) gebaut: Die EU-Inferenzprofile sind technisch erzwungen statt nur ausgewählt, und das Invocation Logging (das Protokoll darüber, wer wann welches Modell aufgerufen hat) liefert je Berufsträger einen Nutzungsnachweis. Der Einrichtungsaufwand ist real, fällt aber einmal an, während der unbeherrschte Zustand jeden Tag weiterläuft.

Erst die Alternative, dann die Regel

Wer Schatten-KI abstellen will, beginnt deshalb nicht mit der Richtlinie, sondern mit dem Weg. Erst wenn ein freigegebener Zugang existiert, der die Arbeit tatsächlich erleichtert, hat eine Regel etwas, worauf sie verweisen kann. Vorher ist sie eine Ansage ohne Adresse.

Solange diese Frage offen ist, betrifft die Debatte über autonome Agenten und ihre Grenzen bereits die übernächste Stufe. Die erste besteht darin, zu wissen, was im eigenen Haus gerade passiert.

Die Inhalte dieses Blogs wurden teilweise mit Unterstützung von KI erstellt.

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