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Agentic AI in der juristischen Arbeit: was die Zahlen hergeben

Verbreitung, Abbruchquote, Hype-Ende: Was Thomson Reuters, Gartner und Forrester über agentische KI sagen und was daraus für Kanzleien folgt.

Die verfügbaren Zahlen zeigen zwei Bewegungen gleichzeitig: Unternehmensweite KI-Werkzeuge verbreiten sich in der Rechtsbranche schnell, und ein erheblicher Teil der Projekte, die auf agentische Systeme setzen, wird nach Prognosen der Marktbeobachter wieder eingestellt. Beides ist plausibel, und zusammengelesen ergibt es eine brauchbare Einordnung des Agenten-Narrativs.

Was ein agentisches System ausmacht

Gemeint ist ein System, das nicht eine einzelne Anfrage beantwortet, sondern eine Aufgabe in mehrere Schritte zerlegt, diese Schritte selbst plant und dabei Werkzeuge aufruft: Es liest Dateien, startet eine Suche, rechnet, prüft ein Zwischenergebnis und entscheidet dann, was als Nächstes zu tun ist. Der Unterschied zum Chatfenster liegt nicht in der Güte des Modells, sondern in der Abgabe der Ablaufsteuerung.

Genau diese Abgabe ist der Punkt, an dem sich die Bewertung entscheidet, und zwar in beide Richtungen.

Die Verbreitung wächst, und zwar messbar

Das Thomson Reuters Institute erhebt im „2026 AI in Professional Services Report“ den Anteil der Kanzleien und Rechtsabteilungen, die ein unternehmensweit bereitgestelltes GenAI-Werkzeug einsetzen. Er stieg von 14 Prozent Anfang 2024 auf 43 Prozent zwei Jahre später. Das ist keine Randerscheinung mehr, sondern eine Bewegung, die einen Großteil des professionellen Marktes erfasst hat.

Was ein unternehmensweit bereitgestelltes Werkzeug im Arbeitsalltag bedeutet, sagt die Zahl allerdings nicht. Sie zählt Bereitstellung, keine Nutzung, und die Nutzung, die daneben herläuft, taucht in keiner Statistik auf.

Die Gegenprognosen sind ebenso konkret

Gartner prognostizierte am 25. Juni 2025, dass mehr als 40 Prozent der Agentic-AI-Projekte (Vorhaben mit Programmen, die mehrere Arbeitsschritte selbstständig ausführen) bis Ende 2027 abgebrochen werden, wegen steigender Kosten, unklaren Geschäftsnutzens oder unzureichender Risikokontrolle. Die zuständige Analystin ist Anushree Verma, Grundlage ist eine Umfrage vom Januar 2025 unter 3.412 Teilnehmenden eines Webinars. Diese Grundlage ist keine repräsentative Stichprobe der Branche, was die Aussage nicht wertlos macht, ihr aber den Charakter einer Erwartungsmessung gibt.

Forrester schrieb am 28. Oktober 2025 in den „2026 Technology & Security Predictions“ unter Verantwortung von Sharyn Leaver, die Hype-Phase der KI ende im Jahr 2026. Auch das ist eine Prognose und kein Befund. Bemerkenswert ist, dass sie aus demselben Umfeld kommt, das die Verbreitungszahlen liefert.

Warum sich beides nicht widerspricht

Verbreitungszahlen messen Anschaffung, nicht Wirkung. Ein unternehmensweit ausgerollter Zugang ist eine Beschaffungsentscheidung; ob er die Arbeit verändert, steht damit nicht fest. Genau in dieser Lücke entstehen die Projekte, die später auf der Streichliste landen.

Sie scheitern selten am Modell. Sie scheitern daran, dass niemand die Kontrolle über das Ergebnis behält, und daran, dass die Aufgabe nie klar umrissen war. Wer vorab nicht sagen kann, welches Ergebnis ein Agent liefern soll und woran man erkennt, dass es stimmt, kann das auch nach zwölf Monaten nicht sagen. Wenn Budgets enger werden, sind solche Vorhaben die ersten, die zur Disposition stehen.

Was daraus für Kanzleien folgt

Autonomie ist kein Selbstzweck. In der juristischen Arbeit ist Nachvollziehbarkeit meist mehr wert als Selbständigkeit, weil am Ende jemand für das Ergebnis unterschreibt und diese Verantwortung nicht delegierbar ist. Ein Ergebnis, dessen Zustandekommen niemand rekonstruieren kann, ist für eine Freigabe wertlos, auch wenn es richtig ist.

Daraus folgt eine unspektakuläre Konsequenz: Solange eine Aufgabe stabil ist, schlägt ein festgelegter Ablauf mit klar definierten Schritten den frei planenden Agenten. Fristen, Kollisionsprüfungen und Vergütungsberechnungen sind solche Aufgaben. Für sie ist die einfachste passende Architektur regelmäßig die richtige.

Wo agentische Systeme trotzdem tragen

Es gibt Aufgaben, bei denen sich die Schrittzahl vorab nicht festlegen lässt, ohne dass die Festlegung willkürlich wird. Eine Recherche in einem umfangreichen Aktenbestand gehört dazu: Vorher steht nicht fest, wie viele Dokumente zu lesen sind, welche Spur sich lohnt und wann genug Material zusammen ist. Ein starrer Ablauf müsste diese Entscheidungen raten, ein agentisches System trifft sie unterwegs.

Die Bedingung dafür bleibt dieselbe. Das System liefert Fundstellen und Zwischenschritte, die Bewertung des Ergebnisses bleibt bei den Anwält*innen. Unter dieser Bedingung ist der agentische Aufbau kein Wagnis, sondern die passende Bauform für eine bestimmte Art von Aufgabe.

Damit lassen sich die drei Angaben einordnen, ohne Partei ergreifen zu müssen. Die Verbreitung sagt nichts über den Nutzen, die Abbruchquote nichts über die Technik. Was über beides entscheidet, ist die Frage, ob die Aufgabe vor dem Projekt klar war.

Die Inhalte dieses Blogs wurden teilweise mit Unterstützung von KI erstellt.

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